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Audi hat beim Automobil-Weltverband FIA offiziell die Absicht angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, Yuki Tsunoda für dessen Startposition beim Restart des Großen Preises von Italien nicht zu bestrafen. Dieses Urteil ermöglichte es dem Racing-Bulls-Piloten, den zehnten Platz und damit den letzten WM-Punkt zu behalten, während Audi-Pilot Gabriel Bortoleto das Rennen auf Rang elf beendete.
Der Vorfall ereignete sich in Runde sechs, als sich das Feld auf einen Neustart vorbereitete. Tsunoda hielt zwar auf seinem korrekten 14. Startplatz an, stellte sein Auto jedoch schräg in Richtung der inneren Streckenbegrenzungsmauer ab. Renndirektor Rui Marques fühlte sich mit dieser Positionierung „nicht wohl“ und ordnete daraufhin eine zusätzliche Formationsrunde an.

Gemäß Artikel B5.9.4 des Sportlichen Reglements der Formel 1 für 2026 muss ein Fahrer, der eine zusätzliche Einführungsrunde verursacht und daran teilnehmen kann, am Ende dieser Runde die Boxengasse ansteuern und das Rennen aus der Boxengassenausfahrt wieder aufnehmen. Wer dieser Vorgabe nicht nachkommt, muss zwingend mit einer Stop-and-Go-Strafe belegt werden.
Die Rennkommissare kamen jedoch zu dem Schluss, dass Tsunoda die zusätzliche Einführungsrunde rein formell nicht verschuldet habe. Nach ihrer Einschätzung ging diese vielmehr auf eine reine Vorsichtsmaßnahme der Rennleitung zurück. Zudem betonten sie, dass Tsunoda innerhalb seiner Startbox geblieben sei und keine Konkurrenten behindert habe.
Der Knackpunkt lag nicht allein in Tsunodas Position, sondern auch in der Frage, ob das Team überhaupt darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass er als Auslöser der zusätzlichen Runde eingestuft wurde. Die Rennleitung hatte Racing Bulls diese Auslegung nicht mitgeteilt, sodass der Rennstall keinerlei Anlass sah, Tsunoda einen Start aus der Boxengasse anzuordnen.

Die Stewards hielten fest, dass die Einhaltung von Artikel B5.9.4 voraussetze, dass der Pilot darüber informiert ist, als Verursacher zu gelten. Da weder Team noch Fahrer über diesen Status im Bilde waren, sahen die Kommissare keine Grundlage für eine Stop-and-Go-Strafe und sahen von weiteren Maßnahmen ab.
Audi betonte, man habe erhebliche Bedenken hinsichtlich der Regelauslegung geäußert, und bestätigte die Absichtserklärung zur Berufung. „Da die Angelegenheit nun Gegenstand des FIA-Berufungsverfahrens ist, werden wir zum jetzigen Zeitpunkt keinen weiteren Kommentar abgeben“, so das Team.

Die Mitteilung von Audi ist noch keine endgültige Bestätigung dafür, dass tatsächlich das volle Berufungsverfahren eingeleitet wird. Nach Artikel 15.4 des Internationalen Sportgesetzes der FIA haben die Teilnehmer nach einer Entscheidung der Sportkommissare eine Stunde Zeit, um ihre Absicht zu hinterlegen. Diese Anmeldung eröffnet ein zusätzliches Zeitfenster von 96 Stunden, um den Fall eingehend zu prüfen, bevor die finale Entscheidung über das weitere Vorgehen fällt.
Der Streitfall verleiht einem ohnehin von Schiedsrichterentscheidungen geprägten Monza-Wochenende eine weitere Facette – passend zu den übergeordneten Kontroversen rund um die Rechtsprechung des FIA-Berufungsgerichts. Für Audi steht sportlich viel auf dem Spiel: Bei einem anderen Urteil wäre Gabriel Bortoleto in die Punkteränge vorgerückt.

Er ist Softwareentwickler und begeisterter Fan der Formel 1 und des Motorsports. Er ist Mitbegründer von Formula Live Pulse, einem Unternehmen, das Live-Telemetriedaten und Renninformationen zugänglich, anschaulich und leicht verständlich macht.